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top agrar 06/2022
Gerichtsurteil: Landwirten steht Vorsteuer zu
Wer zum Jahreswechsel in die Regelbesteuerung gewechselt ist, bekommt für Käufe aus dem Vorjahr oft nicht die Vorsteuer zurück. Richter haben die Finanzämter nun aber in die Schranken verwiesen.
Fehler in Rechnungen können teuer werden – sowohl für den Empfänger als auch den Aussteller. Worauf Betriebsprüfer achten, und wie Sie eine fehlerhafte Rechnung korrigieren.
Beratung rund um das Geld: Vorsteuerabzug möglich?
Schon länger wird die Pauschalierungsregelung in Deutschland von der EU kritisiert. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Neuregelung hinsichtlich der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG). Dabei wurde eine Nettoumsatzgrenze von 600.000 € festgelegt. Was bei einem möglichen Besteuerungswechsel zu beachten ist, wird im folgenden Artikel erläutert.
Jedes Jahr kurz vor Weihnachten beginnt der Kampf um den schönsten Weihnachtsbaum. Doch bis zum verkaufsfertigen Baum sind einige Hürden von Erzeugern und Verkäufern zu nehmen. Worauf es steuerlich ankommt, beschreibt der folgende Artikel.
Einige Landwirte drohen zum Jahresende, die Pauschalierungsgrenze haarscharf zu überschreiten. Andere wissen jetzt schon: Sie landen zwangsläufig in der Regelbesteuerung. In welcher Situation Sie sich auch wiederfinden – Sie können jetzt noch handeln und Steuern sparen.
Wer zum Jahresende in die Regelbesteuerung wechselt, kann sich teilweise auch für Käufe in diesem Jahr die Vorsteuer erstatten lassen. Für Tierhalter hat die Sache einen Haken.
Das Thema Geldwäschegesetz betrifft viele Gesellschaften und Gesellschafter. Die Bestimmungen müssen eingehalten werden, da ansonsten Bußgelder drohen. Durch in Kraft treten des neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes wurde das Geldwäschegesetz geändert. Bisher wurde es in der Art gehandhabt, dass wer im Handelsregister eingetragen ist, fiktiv alle Verpflichtungen erfüllt hat und sich daher nicht gesondert im Transparenzregister eintragen lassen musste. Ab dem 1. August diesen Jahres ist die Mitteilungsfiktion für alle juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften entfallen!
Finanzämter beginnen in der zweiten Jahreshälfte oft Betriebsprüfungen und unterbrechen diese dann wieder. Die Verjährungsfristen für die Steuererbescheide werden so künstlich in die Länge gezogen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen.
Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben 09/2021
Retten Sie die Vorsteuer des nächsten Mastdurchgangs
Wechseln Sie 2022 von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung, stallen aber vorher Tiere ein, die Sie erst 2022 verkaufen? Dann brauchen Sie eine gute Strategie, um sich die Vorsteuern aus 2021 zu sichern.
Das im gewerblichen Bereich etablierte Controlling gewinnt auch in der Landwirtschaft immer mehr an Bedeutung. Vor dem Hintergrund immer größer und komplexer werdender Betriebsstrukturen sowie steigender Volatilität auf den Agrarmärkten wächst auch das Risiko bei Entscheidungen im Management landwirtschaftlicher Unternehmen. Erfahrung und Bauchgefühl allein sind dann häufig nicht ausreichend. Was der Betriebsleiter zur Unterstützung bei seiner Entscheidung benötigt, sind belastbare Zahlen, die den Betrieb abbilden, und dies nach Möglichkeit so genau und zeitgemäß wie möglich. Diese Zahlen liefert das Controlling.
Rechnungen via E-Mail, Onlinebanking, Pflichten zur elektronischen Übermittlung von Agraranträgen, Anträgen auf Dieselrückvergütungen, Bestandsmeldungen sowie Jahresabschlüssen und Steuererklärungen nebst dazugehörigen Nachweisen sind bereits Ausflüsse des digitalen Wandels. Das Thema Digitalisierung beherrscht viele Branchen immer mehr.
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den umsatzsteuerlichen Auswirkungen der Sonderzahlungen, die im Zusammenhang mit der Schweinekrise vom Lebensmitteleinzelhandel an Landwirte gezahlt wurden.
Für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen herrscht Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Nur durch verstärkten Mietwohnungsneubau kann die Nachfrage nach Wohnungen gedeckt werden. Daher hat die Bundesregierung 2019 die Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt, um den Neubau von Mietwohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment zu fördern.
Die Bundesregierung wird voraussichtlich den Pauschalierungssatz Anfang 2022 senken. Für viele Landwirte sind das keine guten Nachrichten und wer seinen Betrieb teilen will, um die neuen Pauschalierungsgrenzen einhalten zu können, muss umdenken.
Wer sich die Frage stellt, ob er weitermachen oder aufhören soll, sollte einen genauen Blick in den Jahresabschluss werden. Es gibt Pflichtentnahmen vom Gewinn, ohne die es kaum geht und die deshalb gedeckt sein sollten.
Alle Jahre wieder stehen die Steuererklärungen an – sehr zum Leidwesen vieler Betroffener, die dieser Pflicht gerne erst auf den letzten Drücker nachkommen. Die gute Nachricht: Seit 2019 können sich Steuererklärungsmuffel zwei Monate länger Zeit nehmen. Die schlechte Nachricht: Wer die Frist versäumt, für den kann es teuer werden. Im Folgenden wird ein Überblick über die aktuellen Fristenregelungen und die aus Gründen der Corona-Pandemie erweiterten Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2019 gegeben.
Worauf haben Land- und Forstwirtschaft dieses Jahr zu achten?
In den vergangenen Jahren hat sich zum Jahresende die Verabschiedung eines sogenannten Jahressteuergesetzes etabliert, mit dem verschiedene Steuergesetze in bestimmten Abschnitten ergänzt beziehungsweise geändert werden. In dem nachfolgenden Artikel werden die wesentlichen Änderungen des zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) sowie des Jahressteuergesetzes 2020 dargestellt, insbesondere im Hinblick auf die Relevanz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Ab 2022 endet für größere Betriebe die Möglichkeit, die Umsatzsteuer zu pauschalieren. Im Interview erklärt Steuerberater Bernhard Billermann, wie Sie die Regelbesteuerung abwenden.
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