Bestens beraten seit 60 Jahren!

 

Die wetreu LBB am neuen Kanzlei-Standort in Enge-Sande stellt sich vor!

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Bestens beraten – seit Generationen

Die Landwirtschaft ist einzigartig unter allen Wirtschaftsbranchen. Familiengeführte Betriebe betreiben u. a. Urproduktion, moderne Veredelungswirtschaft, Energieproduktion und Vermarktung. So etwas gibt es in keiner anderen Branche. 

Wir kennen diese Einzigartigkeit und beraten Sie umfassend. Seit vielen Jahrzehnten betreuen wir ganze Generationen von Landwirten. Wir verfügen über das Wissen, die Fähigkeiten und die Erfahrung in der Betreuung von Landwirten. Unsere Beratung erstreckt sich auf alle Rechtsformen, vom Einzelunternehmen bis zur Genossenschaft.

Bestens beraten – für die Zukunft

Manuelle Buchführung und Jahresabschlüsse waren gestern. Wir stellen uns der Zukunft und digitalisieren unserer Arbeitsabläufe gemeinsam mit unseren Mandant*innen und den Finanzämtern. So arbeiten wir noch effizienter.  Die zusätzliche Zeit nutzen wir für das Controlling Ihrer Zahlen und Ihre umfassende Beratung. Die Zukunft ist digital – wir auch.

Bestens beraten – in allen Bereichen

Wir sind mit der Landwirtschaft verwurzelt und sprechen ihre Sprache. Dabei haben wir nur eines im Visier: Ihren Erfolg. Unser Motto: Wir schaffen die Voraussetzungen für Wachstum, wir säen Ideen und ernten Erfolg.

Wir unterstützen Sie kompetent von der Gründung über die Umstrukturierung bis zur Betriebsnachfolge. Diese Schwerpunkte unserer Arbeit schätzen viele unserer Mandant*innen. Wir beraten, Sie entscheiden und ernten Erfolg.

Bestens beraten – Blick über den Tellerrand

Wir beobachten für Sie die Entwicklung unserer Branche in allen Bereichen, vornehmlich im Steuerrecht. Aber auch das Agrarrecht, die Gesellschaftspolitik und die lokalen Entwicklungen behalten wir für Sie im Auge. Wir haben den Blick für das Wesentliche.

Bestens beraten – Ihre Steuern

Steueroptimale Gestaltungen sind unser Ziel. Dabei behalten wir Ihre individuellen Ziele fest im Blick. Unsere Arbeit orientiert sich an dem Grundsatz, den der BGH 1965 aufgestellt hat: „Wer Steuern zahlt, hat auch das Recht, Steuern zu sparen“.


Wir kennen uns mit den Besonderheiten der Branche aus:

  • Abgrenzung Land- und Forstwirtschafts-Gewerbe
  • Grenzüberschreitender Handel
  • Gründung , Umstrukturierung, Unternehmensnachfolge
  • Erneuerbare Energien

Wir kennen die Einzigartigkeiten unserer Aufgabe: Sie bestens zu beraten.

Beratungsschwerpunkte